Voraussetzung für die Einschreibung zur Promotion ist, dass Sie von einer Fakultät als Doktorand/in angenommen wurden. Eine entsprechende schriftliche Bescheinigung müssen Sie bei der Einschreibung vorlegen. Die Einschreibung erfolgt dann durch das Studierendensekretariat.
Bei allen Fragen zur Annahme als Doktorand/in wenden Sie sich bitte direkt an die Dekanate der hierfür zuständigen Fakultäten. Dabei müssen Sie auch abklären, für welches Studienfach die Einschreibung erfolgen soll.
Ab 30. März 2018 müssen sich Promovierende gemäß § 38 Abs. 5 des Landeshochschulgesetzes (LHG) immatrikulieren, nachdem sie an der Fakultät als Doktorand/in angenommen wurden.
Ausnahmen:
Eine Befreiung von der Einschreibepflicht bedeutet aber auch, dass Sie dann keinen Studentenstatus (mehr) haben. Damit entfällt z.B. der Studierendenausweis, die Studentische Emailadresse, der Zugang zu ALMA, das Semesterticket, Zugang zu einzelnen Diensten in der UB, Studententarif in der Mensa usw..
Auch Promotionsstudierende müssen bei der Einschreibung den Verwaltungskostenbeitrag, den Semesterbeitrag für das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim AöR und den Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft bezahlen (Gesamtbetrag).
Die Beiträge sind nach der Einschreibung per Überweisung zu bezahlen. Die zur Überweisung erforderlichen Informationen erhalten Sie nach der Bearbeitung Ihres Antrags per E-Mail. Bei Banküberweisungen kann es einige Tage dauern, bis die bezahlten Beiträge bei der Universität verbucht wurden.
Sofern Sie bereits an der Universität Tübingen eingeschrieben sind und jetzt in den Promotionsstudiengang wechseln möchten, verwenden Sie bitte ebenfalls den Antrag auf Einschreibung als Doktorand/in.
Bitte beachten Sie hierzu Folgendes:
Sie behalten Ihre bisherige Matrikelnummer.
Bei einem Wechsel im laufenden Semester sollten Sie sich vorher mit Ihrem Prüfungsamt und Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, da dieser Wechsel für das gesamte Semester gilt.
Um die Einschreibung als Doktorand/in für das nächste Semester vornehmen zu können, ist es erforderlich, dass die für das nächste Semester fälligen Beiträge und Gebühren bezahlt und bei der Universität verbucht wurden. Dies kann bei Banküberweisungen einige Tage dauern. Sollte innerhalb der Rückmeldefrist keine Zahlung erfolgt sein, ist zusätzlich noch die Mahngebühr für die verspätete Rückmeldung zu bezahlen.
Promovierende, die sich aufgrund eines vorherigen Abschlusses nicht rückmelden können, zahlen keine Mahngebühr, wenn der Semesterbeitrag innerhalb der Rückmeldefrist bei uns eingegangen ist.
Eine Exmatrikulation und Neueinschreibung im gleichen Semester ist nicht möglich.